Hauptstadtverteidiger
In einem Strafverfahren benötigt man einen starken Partner. Einen Verteidiger, der Sie gegen alle Anschuldigungen vertritt. Einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht, der sich emphatisch, engagiert und kämpferisch für Sie einsetzt.
Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz und unserem persönlichen Engagement!
Strafverteidigung in Berlin und bundesweit!
Michael Lepke
Strafverteidiger
Kanzleigründer
Strafrecht, Dienst- und Beamtenrecht
Nadja Wollangk
Fachanwältin für Verkehrsrecht
in Kooperation
Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht
Kompetente Hilfe im Strafrecht
Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice.
Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück!
Mandanten über unsere Strafverteidigung
Unsere Kompetenzen – Ihre Strafverteidigung
Als Anwälte für Strafrecht verteidigen wir Mandanten im Ermittlungsverfahren, bei einer Anklageerhebung sowie in Berufungs- und Revisionsverfahren bei allen strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Delikten. In Berlin und bundesweit!
Wir helfen sofort und kompetent unter anderem bei folgenden Tatvorwürfen und Rechtsgebieten:
Betrugsdelikte / Vermögensdelikte
- Diebstahl/ Unterschlagung
- Raub
- Betrug
- Urkundenfälschung
- Untreue
- Computerbetrug
Gewaltdelikte
- vorsätzliche/fahrlässige Körperverletzung
- schwere/ gefährliche Körperverletzung
- Körperverletzung mit Todesfolge
- Mord/Totschlag
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Drogendelikte (BtMG)
- Besitz
- Einfuhr / Bestellung
- Drogenhandel
- Herstellung / Anbau
Sexualstraftaten
- Missbrauch
- Vergewaltigung
- Nötigung
Amtsdelikte
- Aussageerpressung
- Falschbeurkundung im Amt
- Rechtsbeugung
- Vorteilsnahme und Bestechlichkeit
- Verletzung von Dienstgeheimnissen
- Missbrauch seiner Befugnisse als Amtsträger
Verkehrsdelikte / Verkehrsstrafrecht
- Unfallflucht
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren unter Drogen-/ Alkoholeinfluss
- verbotene Kraftfahrzeugrennen
- Rotlichtverstöße
Weitere Kompetenzen
- Jugendstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Brandstiftung
- Dienst- und Beamtenrecht
- Berufungsverfahren
- Revisionsverfahren
- Verkehrsunfallrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
FAQ: Häufige Fragen kurz beantwortet
Wann benötige ich einen Anwalt für Strafrecht?
Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, sollten Sie sich Rat und Hilfe von einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht holen, um das Gleichgewicht wieder herzustellen. Als Beschuldigter stehen Sie den Behörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) allein gegenüber. Mit einem Strafverteidiger an Ihrer Seite holen Sie sich zum einen fachliches Know-how und zum anderen einen erfahrenen Streiter für Ihre Rechte ins Boot.
Ein Anwalt für Strafrecht wird nach der Beauftragung Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. So erfahren Sie, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Indizien und Beweise dabei gesammelt wurden. Anschließend kann eine passende Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
Machen Sie nicht den Fehler und warten Sie mit einer Kontaktaufnahme bis zur Anklageerhebung. Am besten sollten Sie den Kontakt zu einem Rechtsanwalt suchen, wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren gegen Sie erfahren!
Ich habe eine Vorladung erhalten - was soll ich tun?
Vorneweg: Einer polizeilichen Vorladung brauchen Sie nicht Folge leisten. Grundsätzlich sollten Sie niemals eine Aussage zu den Tatvorwürfen machen, ohne dies zuvor mit einem Rechtsanwalt abgesprochen zu haben – auch dann, wenn Sie unschuldig sind. Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Nehmen Sie dieses in Anspruch!
Ihr Schweigen darf Ihnen zu keiner Zeit negativ ausgelegt werden. Jedes gesagte Wort landet jedoch in der Akte und kann nicht mehr zurückgenommen werden. Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie möglichst schnell Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht aufnehmen. Dieser wird die Ermittlungsbehörden kontaktieren und den Termin für Sie absagen. Erst nach der Akteneinsicht – wenn überhaupt – macht eine Aussage Sinn.
Welche Kosten kommen bei einem Strafverfahren auf mich zu?
Durch ein Strafverfahren können verschiedene Kosten auf den Beschuldigten zukommen. Neben den Verfahrenskosten der Staatskasse sowie einer möglichen Geldstrafe sind dies auch die Anwaltskosten für die Verteidigung. Entscheidend ist hierbei die Frage, welche Vorwürfe im Raum stehen und wie groß der Umfang des Verfahrens ist.
Pauschal kann man hier keine Antwort liefern, da dies immer am Einzelfall liegt. Gerne teilen wir Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch die Kosten unserer Strafverteidigung für Sie mit.
Wie lange dauert ein Strafverfahren in Berlin?
Eine pauschale und allgemeingültige Antwort kann man hier nicht geben. Dies hängt zum Beispiel von der Auslastung des konkreten Gerichts und dem Umfang der Ermittlungen ab.
Durchschnittlich dauert ein Strafverfahren in Berlin etwa 6 bis 8 Monate. Je nach Einzelfall kann ein Strafverfahren auch vorzeitig eingestellt werden oder sich über Jahre hinziehen.
Wie finde ich den passenden Anwalt für Strafrecht für mich?
Bei der richtigen Anwaltswahl sollten Sie sich – neben der fachlichen Kompetenz – auch davon leiten lassen, welches Gefühl Ihnen der Rechtsanwalt vermittelt. Entscheidend ist, dass Sie Ihrem Rechtsbeistand vollständig vertrauen können und sie sich gut aufgehoben fühlen.
Dies ist dann möglich, wenn der Anwalt emphatisch, engagiert und kämpferisch ist. Die entscheidenden Weichen für ein gutes Urteil im Sinne der Verteidigung werden meist bereits vor der eigentlichen Gerichtsverhandlung gestellt, um es gar nicht zu einer solchen kommen zu lassen.
Hierbei ist die berufliche Qualifikation des Anwalts genau so wichtig wie dessen Berufs- und Lebenserfahrung.